Der Stiftungszweck: Was tun wir?

  1. Wir fördern Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kultur und Umwelt sowie Maßnahmen auf dem Gebiete der Völkerverständigung und Entwicklungshilfe.
  2. Wir fördern Maßnahmen und Projekte auf Grundlage der Geisteswissenschaft Rudolf Steiners; dies schließt die Förderung ähnlicher Bestrebungen ein.
  3. Wir fördern insbesondere die Bildung und Erziehung von bedürftigen und begabten jungen Menschen aus dem Raum Heidenheim sowie bedürftige und begabte Mitarbeiter der zum Voith Konzern gehörenden Firmen und deren Kinder zur Durchführung und Vervollkommnung ihres Studiums an Hoch- und Fachschulen im Bereich der Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften. In besonders gelagerten Fällen können diese Zuwendungen auch Personen außerhalb dieses Kreises gewährt werden.
Wer kann eine Unterstützung erhalten?
  • Personen und Institutionen, die die genannten Stiftungszwecke verfolgen.
  • Bedürftige und begabte junge Menschen im Raum Heidenheim.
  • Mitarbeiter und Kinder von Mitarbeitern der zum Voith Konzern in Heidenheim gehörenden Firmen.
  • Andere Personen in besonders gelagerten Fällen.
Wie läuft das Unterstützungsverfahren? (ausgenommen Sonderausschreibungen)
Wir unterscheiden zwischen
  1. Studienförderung: Anträge auf Studienförderung für das Studium der Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften und
  2. Projektförderung: Anträge auf Projektförderung.
Zu a) Anträge auf Studienförderung
  • Förderung ab 2. Semester möglich, für die Dauer der Regelstudienzeit (keine Förderung während Praxissemestern)
  • Höhe des Stipendiums beträgt ca. 200 €/Monat (derzeitige Orientierungsgröße)
  • Kein Darlehen, keine Rückzahlung
  • Keine Verbindung mit dem Deutschlandstipendium
  • Zusage erfolgt für max. 12 Monate
  • Wiederbewerbungen sind möglich
  • ca. 60 Stipendiaten pro Jahr
  • Gesamtvolumen der Förderung beläuft sich derzeit auf € 150.000/Jahr
  • Keinerlei Verpflichtung gegenüber des Voith Konzerns
  • Positive Akzeptanz bei den ehemaligen Stipendiaten(lt. Befragungen)
  • Bachelorstudien werden vorrangig gefördert, in Ausnahmefällen auch Masterstudien
  • Bewerbungszeitraum 2024: 1. März – 10. April
Antrag auf Studienförderung
Antrag auf Studienförderung

Zu b) Anträge auf Projektförderung
  • Es ist der Antrag auf Förderung zu stellen.
  • Anträge können jederzeit gestellt werden.
  • Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antrag auf Projektförderung
Antrag auf Projektförderung